Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf und die Vermittlung vorgegründeter Gesellschaften

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der firmXpert (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden ("Käufer") bezüglich der Vermittlung und des Verkaufs vorgegründeter Gesellschaften. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenbedingungen für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Käufer. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung und/oder der Verkauf einer vorgegründeten Gesellschaft (GmbH, AG, UG, GmbH & Co. KG oder sonstige Rechtsform) durch den Anbieter an den Käufer. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und Vereinbarung zwischen den Parteien.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Die Präsentation der Gesellschaften auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Mit der Anfrage des Käufers gibt dieser ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Anfrage und gibt dem Käufer ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme dieses Angebots durch den Käufer zustande.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Der Kaufpreis ist nach Rechnungserstellung und Vertragsunterzeichnung zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Anbieter angegebene Konto. Der Anbieter ist berechtigt, den Kaufpreis ganz oder teilweise vor der Übertragung der Gesellschaft zu verlangen.

§ 5 Übertragung der Gesellschaft

Die Übertragung der Gesellschaft erfolgt durch notarielle Beurkundung. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Käufer alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Übertragung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung des vollständigen Eingangs des Kaufpreises. Der Käufer verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die für die notarielle Übertragung erforderlich sind.

§ 6 Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, dass die vorgegründete Gesellschaft zum Zeitpunkt der Übertragung keine Verbindlichkeiten, Verträge oder sonstige Verpflichtungen aus laufendem Geschäftsbetrieb hat. Der Anbieter haftet nicht für Mängel, die dem Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt waren oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten bekannt sein müssen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Gesellschaft.

§ 7 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern des Anbieters.

§ 8 Datenschutz

Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche, die der wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.